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Erste Gespräche zur Harmonisierung der Behinderungsregelung in Europa gestartet

Annäherung im europäischen Regelwerk angestrebt

Köln 11. Januar 2016

Am vergangenen Freitag, den 8. Januar 2016, trafen sich Vertreter aus Deutschland (Teilnehmer Frank Becker und Rüdiger Schmanns), England, Frankreich und Irland, um über die verschiedenen Rennordnungsbestimmungen der Länder zu sprechen. Augenmerk des Austausches lag auf den jeweiligen Regelungen zu Behinderungen.

In England und Irland werden laut aktuellen Bestimmungen nur dann Maßnahmen aufgrund von Behinderungen eingeleitet, wenn die Rennleitung befindet, dass das behinderte Pferd ohne Störung vor dem behindernden Pferd hätte im Ziel einkommen können. In Frankreich, Deutschland sowie anderen europäischen Ländern dagegen wird eine Behinderung auch dann geahndet und eine Veränderung des Resultats vorgenommen, wenn dem behinderten Pferd durch den unsportlichen Eingriff eines Mitstreiters eine eventuell bessere Platzierung in den Geldrängen auf den ersten drei bzw. vier Plätzen - je nach Wettarten - entgeht. In Deutschland erfolgt außerdem ein Gewinnausgleich zu Gunsten des Besitzers des behinderten Pferdes, der vom Besitzer des behindernden Pferdes zu zahlen ist und die Differenz zum verlorenen Geldpreis bedeutet, wenn das behinderte Pferd nicht unter den ersten drei oder vier einkommen kann. Diese Maßnahme wurde insbesondere von den angelsächsischen Ländern als interessante Alternative angesehen.

Im Folgenden soll in jedem Land geprüft werden, welche Veränderungen der bestehenden Regelungen durchgeführt werden können, um eine Annäherung zu erreichen. Weitere Gespräche zum Thema sind bereits für März 2016 geplant.
 

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