Nach erfolgreicher Wiederaufnahme der Leistungsprüfungen Anfang Mai erlauben erste behördliche Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen Anpassungen am ursprünglichen Konzept, wie zum Beispiel die Anwesenheit von Besitzern auf der Bahn oder die Reiterlaubnis von Amateuren. Die länderspezifischen Vorgaben sowie die behördlichen Vorgaben vor Ort sind auch weiterhin an jedem Renntag streng zu beachten. Das gesamte Konzept hier zum Download.
Die Bekämpfung der Corona-Pandemie ist eine gesamtgesllschaftliche Aufagbe, die Anstrengung aller notwendig macht, selbstverständlich auch des Galopprennsports. Um die Pandemie einzudämmen, haben die Regieungen der Budnesländer in Abstimmung mit der Bundesregierung länderspezifische, im Grundsatz sehr ähnliche Vorgaben erlassen, die von den zuständigen Behörden vor Ort konkretisiert und umgesetzt werden.
Diese Verordnungen bzw. Richtlinien sind darauf ausgerichtet, die sozialen Kontakte der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Leben auf ein Minimum zu beschränken und so der Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken.
Diese Maßnahmen werden von Deutscher Galopp als Dachverband für Vollblutzucht und Rennen und den mit ihm verbundenen Rennvereinen vollständig mitgetragen und unterstützt.
Deutscher Galopp hat nach dem Tierzuchtgesetz und der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung von Pferden den staatlichen Auftrag, als Zuchtverband die erforderlichen Rennen als Leistungsprüfungen durchzuführen.
Für die Ausrichtung von Leistungsprüfungen sprechen zum einen allgemeine Erwägungen des Tierwohls und der Aufrechterhaltung der Tierzucht im Bereich des Galopprennsports:
Pferde müssen nicht nur versorgt, sondern auch bewegt (also trainiert) werden. Dies ist unabdingbar und muss u. a. aus Tierschutzgesichtspunkten auch während der Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beibehalten werden. Dies haben Bundeslandwirtschaftsministerium und auch die Landesregierungen für den Bereich der pferdehaltenden Betriebe bekräftigt. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass auch die Durchführung der Leistungsprüfungen zur Erprobung des im Training Erreichten unter den (selbstredend anderen) Bedingungen des Rennens unverzichtbar sind. Diese treffen auch notwendige Feststellungen über die Eignung für die Zucht und damit letztlich für den Fortbestand der Vollblutzucht insgesamt, deren Tradition über mehrere Jahrhunderte zurückreicht.
Darüber hinaus sind zum anderen im Galopprennsport auch die Grundrechte der Berufsausübung (Artikel 12 Grundgesetz) und des Eigentums nach Artikel 14 Grundgesetz, hier das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, in den Blick zu nehmen:
Galopprennpferde werden von Trainern trainiert und von Berufsrennreitern geritten. Diese Berufe sind Lehrberufe (Pferdewirt Schwerpunkt Rennreiten bzw. Ausbildung im Bereich Galopprenntraining) und lassen sich, insbesondere für Berufsrennreiter, nur in Rennen ausüben. Berufstrainer unterhalten, wie auch die Rennställe, die Zuchtbetriebe, Trainingsställe und Gestüte wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Diese sind durch das Ruhen des Rennbetriebs wirtschaftlich stark beeinträchtigt. Es ist bereits absehbar, dass bei einem längeren Ruhen des Rennbetriebs gravierende negative Folgen zu besorgen wären, die bis zur Insolvenz der Betriebe führen können. Insgesamt sind im Sektor Galopprennsport unter Berücksichtigung aller Gewerke ca. 3.000 Personen beschäftigt.
Diese Leistungsprüfungen und damit die Berufsausübung der Reiter und Trainer können nur auf einer geeigneten Anlage, nämlich einer Rennbahn, erfolgen. Diese erfüllt die tierschutzrechtlichen Anforderungen, wie ein gesichertes Geläuf, Rails aber auch die Anwesenheit eines Tierarztes sowie eines Humanmediziners, Tierrettungsfahrzeug sowie die Durchführung von Dopingkontrollen. Die Rennen haben schließlich auch im Rahmen des Leistungsprüfungssystems des Deutschen Galopp nach vorheriger fachlicher Prüfung der Rahmenbedingungen vor Ort stattzufinden. Deutscher Galopp gibt dazu ein sachgerechtes und detailliertes Regelwerk vor, das die Durchführung der Leistungsprüfungen prägt. Es wird an jedem Renntag überwacht und geleitet.
Um die Eindämmung des Coronavirus zu unterstützen, sind deshalb bei der Durchführung von Leistungsprüfungen wirkungsvolle Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.
Deshalb hat Deutscher Galopp ein Konzept entwickelt, das Maßnahmen, die bei der Durchführung zu berücksichtigen sind, vorgibt und kontrolliert. Dies wird sinnvoll adaptiert auf die individuellen Bedingungen und Verhältnisse des Rennvereins vor Ort.
Dieses Konzept ist in Abstimmung mit den beratenden Veterinär- und Humanmedizinern, den Aktivenverbänden sowie unter Einbeziehung von externem Knowhow und nach Auswertung der behördlichen Vorgaben und Gutachten erstellt worden. Es dokumentiert den aktuell verfügbaren Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Es versteht sich von selbst, dass dieses Konzept mit den zuständigen Behörden vor Ort abgestimmt werden muss. Wie dies im Einzelnen geschieht (Anzeige, Abstimmung, Duldung, Erlaubnis etc.), wird zwischen Rennverein und zuständiger Behörde vor Ort erörtert.
Die Ausrichtung ist nur unter folgenden Voraussetzungen sinnvoll:
Im Folgenden wird dargestellt, welche einschränkenden Anpassungen gegenüber dem regulären Rennbetrieb vorgenommen werden.
Zunächst:
Leistungsprüfungen werden unter freiem Himmel auf weitläufigem Gelände von stets vielen Hektar Land durchgeführt. Die Areale sind sämtlich großzügig bemessen und an zahlreichen Stellen eingehegt und umschlossen (durch Absperrungen, Rails etc.), so dass die ansonsten im öffentlichen Raum geltenden Regeln eingehalten werden können. Insbesondere können die notwendigen Anwesenden sich von anderen im räumlichen Abstand von 1,5 Metern vereinzeln. Ein Aufenthalt Interessierter ohne Zugangsberechtigung im räumlichen Umfeld der Rennbahn und/oder in nahegelegenen Gasthäusern ist ausgeschlossen.
Deutscher Galopp erwartet zunächst von den an der Durchführung der Leistungsprüfungen beteiligten Personen die Einhaltung des Vorsichtsprinzips (jeder achtet selbst auf den Schutz seiner Person) und des Solidaritätsprinzips (jeder fühlt sich auch für die anderen und deren Schutz verantwortlich).
Für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungsprüfungen erlässt Deutscher Galopp für jede Leistungsprüfung in Abstimmung mit dem Rennverein konkrete Vorgaben zu Abstandsregeln, Hygienevorschriften, Zugangsregeln (s. u.).
Diese Vorgaben sind bindend und werden von einem von Deutscher Galopp benannten Beauftragten kontrolliert. Verstöße gegen diese Regeln werden von Deutscher Galopp sanktioniert. Zu diesen Sanktionen gehört neben Ermahnungen oder Geldbußen auch der unmittelbare Verweis vom Rennbahngelände. Den Anweisungen der von Deutscher Galopp benannten Person ist Folge zu leisten. Das Weitere ergibt sich aus den o. g. konkreten Vorgaben.
Trainingsstandorte
Um die Reisetätigkeiten möglichst gering zu halten, werden die in der Region befindlichen Trainingsstandorte mit den dort stationierten Pferden vorrangig berücksichtigt. Erst danach kommen Pferde weiter entfernter Trainingsstandorte in Betracht.
Bei einem möglichen Ausscheidungsverfahren kommt es vor Anwendung der Nr. 434 der Rennordnung zu einem Verfahren der regionalen Clusterung nach Trainingsstandorten. Pferde, die im Ausland trainiert werden, werden zuerst ausgeschieden. :
Nennung in klassischen Rennen
Bei einem Ausscheidungsverfahren wird nach Anwendung des Verfahrens der Trainingsstandorte und vor Anwendung der Nr. 434 der Rennordnung so vorgegangen:
Feste Startberechtigung erhalten Pferde mit einer bestehenden Nennung für ein klassisches Rennen (1000 Guineas, Mehl-Mülhens-Rennen (2000 Guineas), IDEE Deutsches Derby, Henkel Preis der Diana).
Sind in dieser Gruppe mehr Pferde betroffen, als von der Startstelle gestartet werden können, werden die Pferde mit der niedrigsten Einschätzung (GAG oder Rating) nach Ausrechnung der Ausgleicher zuerst ausgeschieden, unabhängig von einer Ausgleichszulassung der Pferde.
Ankunft der Pferde auf dem Rennbahngelände erst unmittelbar vor den Leistungsprüfungen, Abreise unmittelbar nach den Leistungsprüfungen (wenn möglich ca. 1 Stunde). Zusammenstellung der Transporte wird nach dem jeweiligen Präsenz optimiert. Die Transporteure verlassen bei Ankunft das Fahrzeug nach Möglichkeit nicht. Die Transporteure halten sich in einer für sie zugewiesenen Zone auf. Dort befinden sich auch (ggf. mobile) sanitäre Einrichtungen.
Sobald alle Pferde eines Trainingsbetriebes/Transportes nach den Leistungsprüfungen transportbereit sind, sollen die Pferde verladen werden und die Anlage umgehend verlassen.
Deutscher Galopp, Stand 2.6.2020