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Deutscher Galopp veröffentlicht angepasstes Konzept zur Durchführung von Leistungsprüfungen ohne Zuschauern vor Ort unter Berücksichtigung behördlicher Vorgaben

Köln 4. Juni 2020

Nach erfolgreicher Wiederaufnahme der Leistungsprüfungen Anfang Mai erlauben erste behördliche Lockerungen der Corona-Schutzmaßnahmen Anpassungen am ursprünglichen Konzept, wie zum Beispiel die Anwesenheit von Besitzern auf der Bahn oder die Reiterlaubnis von Amateuren. Die länderspezifischen Vorgaben sowie die behördlichen Vorgaben vor Ort sind auch weiterhin an jedem Renntag streng zu beachten. Das gesamte Konzept hier zum Download.

Die Bekämpfung der Corona-Pandemie ist eine gesamtgesllschaftliche Aufagbe, die Anstrengung aller notwendig macht, selbstverständlich auch des Galopprennsports. Um die Pandemie einzudämmen, haben die Regieungen der Budnesländer in Abstimmung mit der Bundesregierung länderspezifische, im Grundsatz sehr ähnliche Vorgaben erlassen, die von den zuständigen Behörden vor Ort konkretisiert und umgesetzt werden.

Diese Verordnungen bzw. Richtlinien sind darauf ausgerichtet, die sozialen Kontakte der Bürgerinnen und Bürger im öffentlichen Leben auf ein Minimum zu beschränken und so der Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken.
Diese Maßnahmen werden von Deutscher Galopp als Dachverband für Vollblutzucht und Rennen und den mit ihm verbundenen Rennvereinen vollständig mitgetragen und unterstützt. 

Deutscher Galopp hat nach dem Tierzuchtgesetz und der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung von Pferden den staatlichen Auftrag, als Zuchtverband die erforderlichen Rennen als Leistungsprüfungen durchzuführen.
Für die Ausrichtung von Leistungsprüfungen sprechen zum einen allgemeine Erwägungen des Tierwohls und der Aufrechterhaltung der Tierzucht im Bereich des Galopprennsports:

Pferde müssen nicht nur versorgt, sondern auch bewegt (also trainiert) werden. Dies ist unabdingbar und muss u. a. aus Tierschutzgesichtspunkten auch während der Einschränkungen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie beibehalten werden. Dies haben Bundeslandwirtschaftsministerium und auch die Landesregierungen für den Bereich der pferdehaltenden Betriebe bekräftigt. Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass auch die Durchführung der Leistungsprüfungen zur Erprobung des im Training Erreichten unter den (selbstredend anderen) Bedingungen des Rennens unverzichtbar sind. Diese treffen auch notwendige Feststellungen über die Eignung für die Zucht und damit letztlich für den Fortbestand der Vollblutzucht insgesamt, deren Tradition über mehrere Jahrhunderte zurückreicht.

Darüber hinaus sind zum anderen im Galopprennsport auch die Grundrechte der Berufsausübung (Artikel 12 Grundgesetz) und des Eigentums nach Artikel 14 Grundgesetz, hier das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, in den Blick zu nehmen:

Galopprennpferde werden von Trainern trainiert und von Berufsrennreitern geritten. Diese Berufe sind Lehrberufe (Pferdewirt Schwerpunkt Rennreiten bzw. Ausbildung im Bereich Galopprenntraining) und lassen sich, insbesondere für Berufsrennreiter, nur in Rennen ausüben. Berufstrainer unterhalten, wie auch die Rennställe, die Zuchtbetriebe, Trainingsställe und Gestüte wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Diese sind durch das Ruhen des Rennbetriebs wirtschaftlich stark beeinträchtigt. Es ist bereits absehbar, dass bei einem längeren Ruhen des Rennbetriebs gravierende negative Folgen zu besorgen wären, die bis zur Insolvenz der Betriebe führen können. Insgesamt sind im Sektor Galopprennsport unter Berücksichtigung aller Gewerke ca. 3.000 Personen beschäftigt.

Diese Leistungsprüfungen und damit die Berufsausübung der Reiter und Trainer können nur auf einer geeigneten Anlage, nämlich einer Rennbahn, erfolgen. Diese erfüllt die tierschutzrechtlichen Anforderungen, wie ein gesichertes Geläuf, Rails aber auch die Anwesenheit eines Tierarztes sowie eines Humanmediziners, Tierrettungsfahrzeug sowie die Durchführung von Dopingkontrollen. Die Rennen haben schließlich auch im Rahmen des Leistungsprüfungssystems des Deutschen Galopp nach vorheriger fachlicher Prüfung der Rahmenbedingungen vor Ort stattzufinden. Deutscher Galopp gibt dazu ein sachgerechtes und detailliertes Regelwerk vor, das die Durchführung der Leistungsprüfungen prägt. Es wird an jedem Renntag überwacht und geleitet.

Um die Eindämmung des Coronavirus zu unterstützen, sind deshalb bei der Durchführung von Leistungsprüfungen wirkungsvolle Schutz- und Vorsorgemaßnahmen zu ergreifen.
Deshalb hat Deutscher Galopp ein Konzept entwickelt, das Maßnahmen, die bei der Durchführung zu berücksichtigen sind, vorgibt und kontrolliert. Dies wird sinnvoll adaptiert auf die individuellen Bedingungen und Verhältnisse des Rennvereins vor Ort.
Dieses Konzept ist in Abstimmung mit den beratenden Veterinär- und Humanmedizinern, den Aktivenverbänden sowie unter Einbeziehung von externem Knowhow und nach Auswertung der behördlichen Vorgaben und Gutachten erstellt worden. Es dokumentiert den aktuell verfügbaren Erkenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Es versteht sich von selbst, dass dieses Konzept mit den zuständigen Behörden vor Ort abgestimmt werden muss. Wie dies im Einzelnen geschieht (Anzeige, Abstimmung, Duldung, Erlaubnis etc.), wird zwischen Rennverein und zuständiger Behörde vor Ort erörtert.

Voraussetzungen:

Die Ausrichtung ist nur unter folgenden Voraussetzungen sinnvoll:

  1. Die Eindämmung des Coronavirus und die Verhinderung dessen unkontrollierter Ausbreitung stehen im Zentrum der Überlegungen und sachgerechter Maßnahmen für den Hygieneschutz.
  2. Das Wohl von Pferd (Tierwohl/Tierschutz) und Mensch ist Richtschnur des Handelns.
  3. Das sportliche Fairplay ist durch entsprechende Regeln wie bei regulären Rennveranstaltungen gewahrt.
  4. Der konkrete regulatorische Rahmen wird von Deutscher Galopp vorgegeben und durch deren Beauftragte überwacht.

Einzelheiten zum Ablauf der Leistungsprüfungen:

Im Folgenden wird dargestellt, welche einschränkenden Anpassungen gegenüber dem regulären Rennbetrieb vorgenommen werden.

Zunächst:
Leistungsprüfungen werden unter freiem Himmel auf weitläufigem Gelände von stets vielen Hektar Land durchgeführt. Die Areale sind sämtlich großzügig bemessen und an zahlreichen Stellen eingehegt und umschlossen (durch Absperrungen, Rails etc.), so dass die ansonsten im öffentlichen Raum geltenden Regeln eingehalten werden können. Insbesondere können die notwendigen Anwesenden sich von anderen im räumlichen Abstand von 1,5 Metern vereinzeln. Ein Aufenthalt Interessierter ohne Zugangsberechtigung im räumlichen Umfeld der Rennbahn und/oder in nahegelegenen Gasthäusern ist ausgeschlossen.

Allgemeines

Deutscher Galopp erwartet zunächst von den an der Durchführung der Leistungsprüfungen beteiligten Personen die Einhaltung des Vorsichtsprinzips (jeder achtet selbst auf den Schutz seiner Person) und des Solidaritätsprinzips (jeder fühlt sich auch für die anderen und deren Schutz verantwortlich).

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Leistungsprüfungen erlässt Deutscher Galopp für jede Leistungsprüfung in Abstimmung mit dem Rennverein konkrete Vorgaben zu Abstandsregeln, Hygienevorschriften, Zugangsregeln (s. u.).
Diese Vorgaben sind bindend und werden von einem von Deutscher Galopp benannten Beauftragten kontrolliert. Verstöße gegen diese Regeln werden von Deutscher Galopp sanktioniert. Zu diesen Sanktionen gehört neben Ermahnungen oder Geldbußen auch der unmittelbare Verweis vom Rennbahngelände. Den Anweisungen der von Deutscher Galopp benannten Person ist Folge zu leisten. Das Weitere ergibt sich aus den o. g. konkreten Vorgaben.

Zugangsbeschränkungen:

  • Es sind nur diejenigen Personen auf der Rennbahn, die für die Durchführung von Leistungsprüfungen notwendig sind. Zusätzlich können je an den Leistungsprüfungen teilnehmendem Pferd ein Besitzer und max. eine Begleitperson zugelassen werden. Hier sind die jeweiligen länderspezifischen Verordnungen zu berücksichtigen. Amateurrennreiter sind zugelassen, wenn und soweit sie an diesem Tag an einem Rennen teilnehmen. Dies wird durch Schließung nicht notwendiger Eingänge und durch Ordnungspersonal an den Zufahrten vor dem Rennbahngelände geregelt.
  • Eine Person, die noch nicht bzw. nicht mehr erforderlich ist, betritt die Rennbahn noch nicht bzw. verlässt sie ohne weiteres Zuwarten. Mit anderen Worten werden die Aufenthaltszeiten auf das Notwendigste reduziert.
  • Die Liste der Anwesenden wird von den Rennvereinen erstellt. Dort sind die Personengruppen im Einzelnen aufgeführt und nach Aufenthaltsorten sektoral segmentiert und separiert. Diese Aufenthaltsorte sind schwerpunktmäßig der Stallbereich, die Rennbahnanlage und das Geläuf selbst. Ein Wechsel zwischen den einzelnen Sektoren soll nur erfolgen, wenn dies notwendig ist.
  • Sämtliche am Tag der Leistungsprüfungen anwesenden Personen müssen bis zum Zeitpunkt der Starterangabe beim Rennverein mit Anschrift und Kontaktdaten gemeldet sein und erhalten daraufhin eine persönliche und nicht übertragbare Akkreditierung für den Tag der Leistungsprüfungen. Trainer nennen maximal eine Person als Pferdeführer bzw. eines jeden Starters zur Starterangabe. Mit der Starterangabe sind die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Mobiltelefon) zu übermitteln. Sollte es nach Starterangabe zu Änderungen kommen, so sind diese dem Rennverein bis spätestens 18.00 Uhr am Tag vor der Leistungsprüfung mit den o. g. Angaben zu melden. Streichungen für die Anwesenheitsliste sind jederzeit möglich.
  • Außerdem muss bei jeder Person durch geeignete Maßnahmen, z. B. durch Temperaturmessung und eine kurze Befragung sichergestellt sein, dass beim Betreten des Geländes keine sichtbaren Hinweise auf eine Corona-Infektion vorliegen.
  • Über den Zugang jeder einzelnen Person zu den Leistungsprüfungen entscheidet endgültig Deutscher Galopp. Bei jeder Person wird mithilfe eines Lichtbildausweises kontrolliert, ob eine Akkreditierung besteht. Die Person hat zu bestätigen, dass sie die unter 1. genannten Regeln zur Kenntnis genommen hat und als bindend anerkennt. Nur in diesem Fall wird der Zugang zum Rennbahngelände gewährt.
  • Das Gelände soll möglichst nur über einen Zugang betreten und verlassen werden. Jedenfalls sind nur so viele Zugänge zu öffnen, wie zwingend logistisch erforderlich ist.

Reisen und Transporte / Ausscheidungsverfahren

Trainingsstandorte

Um die Reisetätigkeiten möglichst gering zu halten, werden die in der Region befindlichen Trainingsstandorte mit den dort stationierten Pferden vorrangig berücksichtigt. Erst danach kommen Pferde weiter entfernter Trainingsstandorte in Betracht.

Bei einem möglichen Ausscheidungsverfahren kommt es vor Anwendung der Nr. 434 der Rennordnung zu einem Verfahren der regionalen Clusterung nach Trainingsstandorten. Pferde, die im Ausland trainiert werden, werden zuerst ausgeschieden. :

Nennung in klassischen Rennen

Bei einem Ausscheidungsverfahren wird nach Anwendung des Verfahrens der Trainingsstandorte und vor Anwendung der Nr. 434 der Rennordnung so vorgegangen:

Feste Startberechtigung erhalten Pferde mit einer bestehenden Nennung für ein klassisches Rennen (1000 Guineas, Mehl-Mülhens-Rennen (2000 Guineas), IDEE Deutsches Derby, Henkel Preis der Diana).

Sind in dieser Gruppe mehr Pferde betroffen, als von der Startstelle gestartet werden können, werden die Pferde mit der niedrigsten Einschätzung (GAG oder Rating) nach Ausrechnung der Ausgleicher zuerst ausgeschieden, unabhängig von einer Ausgleichszulassung der Pferde.

Ankunft der Pferde auf dem Rennbahngelände erst unmittelbar vor den Leistungsprüfungen, Abreise unmittelbar nach den Leistungsprüfungen (wenn möglich ca. 1 Stunde). Zusammenstellung der Transporte wird nach dem jeweiligen Präsenz optimiert. Die Transporteure verlassen bei Ankunft das Fahrzeug nach Möglichkeit nicht. Die Transporteure halten sich in einer für sie zugewiesenen Zone auf. Dort befinden sich auch (ggf. mobile) sanitäre Einrichtungen.

Sobald alle Pferde eines Trainingsbetriebes/Transportes nach den Leistungsprüfungen transportbereit sind, sollen die Pferde verladen werden und die Anlage umgehend verlassen.

4. Hygienevorschriften und Abstandsregeln

  • Verzicht auf gängige Begrüßungsrituale. Es ist jedweder Körperkontakt zu unterlassen.
  • Unmittelbar nach Betreten der Rennbahn soll auf direktem Wege der Sanitärbereich aufgesucht werden, um die Hände gründlich zu waschen und zu desinfizieren. 
  • Im Waagegebäude, Umkleideräumen, Führring, Absattelring, Sattelplatz und an der Startmaschine ist das Tragen eines Gesichtsschutz (z.B. Maske, geeignete vergleichbare Mund- und Nasenschutzvorrichtungen, wie Rennschals etc.) Pflicht. Dies gilt auch für das dort anwesende Kontrollpersonal. Auf dem übrigen Rennplatz ist das Tragen einer Maske erwünscht. 
  • Die Berufsrennreiter haben während der Leistungsprüfungen einen geeigneten Gesichtsschutz (s. o. 4 c) zu tragen. Der Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen ist sowohl in geschlossenen Räumen einzuhalten. Dies soll auch im Freien der Fall sein.
  • Der Rennverein stellt kostenfrei Desinfektionsmittel zur Verfügung. Diese sind während des Tages der Leistungsprüfungen zu benutzen. Insbesondere nach Kontakt mit Sattelzeug, Renndress etc. soll eine Desinfektion vorgenommen werden. Die Berufsrennreiter müssen mindestens nach jedem Ritt die Hände waschen und desinfizieren.
  • Türgriffe und Handrails sollen in regelmäßigen kurzen Intervallen desinfiziert werden.
  • Ein Isolationsraum steht bereit, um Personen, die während der Leistungsprüfungen Anzeichen für eine Infektion erkennen lassen, isolieren zu können.

Ablauf für die Aktiven

  • Nach den Leistungsprüfungen sind die ersten fünf Platzierten im Absattelring abzusatteln. Deren Reiter begeben sich unverzüglich zur Waage, um zurückzuwiegen. Alle weiteren Starter begeben sich in den Führring und satteln dort ab. Die Rennleitung kann die Reiter dieser Pferde vom Zurückwiegen befreien.
  • Die Reiter bekommen ihren Platz in den als Umkleide vorgesehenen Räumen zugewiesen. Die Mindestabstände sowie die weiteren Hygieneanweisungen müssen eingehalten werden. Sanitäranlagen und Duschen dürfen nur einzeln bzw. mit stets ausreichendem Abstand betreten und benutzt werden. Nach Auswiegen sind die Sättel dem Trainer persönlich zu übergeben. Die Sauna ist geschlossen. Amateurrennreiter sind zugelassen, sofern die jeweiligen länderspezifischen Verordnungen dies zulassen.

Deutscher Galopp, Stand 2.6.2020