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Korrektur der Gesetzgebung aus dem Jahr 2012

Bundesrat beschließt Rennwettsteuer-Rückerstattung

Köln 29. November 2019

Künftig erhalten die Rennvereine die Rennwettsteuerrückerstattung von Buchmachern mit Sitz im Ausland, die Wetten auf deutsche Pferderennen veranstalten. Der Bundesrat hat der entsprechenden Änderung des Rennwett- und Lotteriegesetzes, die der Bundestag bereits am 7. November beschlossen hatte, auf seiner heutigen Sitzung zugestimmt.

Bisher war diese Rückerstattung, die den Rennvereinen für die Erfüllung ihres staatlichen Auftrags zur Zucht und Durchführung von Leistungsprüfungen zusteht, lediglich aus dem Steueraufkommen inländischer Wettanbieter erfolgt. Durch die Einbeziehung des Steueraufkommens ausländischer Wettanbieter wird eine seit 2012 bestehende Unwucht der Verwaltungspraxis vom Gesetzgeber korrigiert. Bis zu 96% dieser Steuer gehen nun, ebenso wie die Steuern inländischer Wettanbieter, im Zuweisungsverfahren an die Rennvereine.

Dr. Michael Vesper, Präsident des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e. V. erklärt dazu: „Das ist ein sehr guter Tag für den Galopprennsport. Viele haben mitgeholfen, den eigentlichen Willen des Gesetzgebers nun entsprechend zu verankern. Wir danken Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat für diese dringend benötigte Unterstützung unserer Rennvereine.“

Die Rennvereine verwenden die Rückflüsse ausschließlich zur Deckung des für die Durchführung der Leistungsprüfungen erforderlichen Aufwands. Nach vorläufigen Schätzungen beläuft sich die zusätzliche Rückerstattung auf einen hohen sechsstelligen Betrag pro Jahr.



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