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zur Verhandlung des Renngerichts am 19.06.2019

Presseerklärung des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V.

Köln 21. Juni 2019

Das Renngericht hat auf die Berufung von Herrn Patrick Börnicke und die Berufung des DVR e.V. nach einem Rechtsgespräch mit den Beteiligten die Entscheidung der Rennleitung Düsseldorf dahingehend abgeändert, dass das Reitverbot auf 10 Kalendertage verringert wurde. Dies ist verbunden mit der Auflage, eine Schulung unter Aufsicht des Direktoriums in der Jockeyschule wahrzunehmen.

Es wurde festgestellt, dass die Rennleitung Düsseldorf zutreffend einen zu häufigen Peitscheneinsatz in mindestens 11 Fällen und damit einen Verstoß gegen Nr. 594 Rennordnung RO festgestellt hat. Herr Börnicke hat mindestens 11 Mal die Peitsche in der Weise eingesetzt, dass er diese mit der am Zügel befindlichen Hand gegen den Hals des Pferdes geführt hat. Das Renngericht hat insoweit festgestellt, dass ein Verstoß gegen Nr. 594/10 der Rennordnung vorliegt.
Herr Börnicke hat am Ende der Verhandlung erklärt, dass er einsieht, mit dem von ihm vorgenommenen Peitscheneinsatz gegen die Rennordnung verstoßen zu haben. Die Verringerrung des Reitverbots in diesem Einzelfall beruhte im Wesentlichen auf dieser geäußerten Einsicht des Reiters und darauf, dass der betreffende Ritt erst der zweite Ritt nach Erteilung der Amateurrennreiter-Lizenz war, sowie weiterhin darauf, dass Herr Börnicke sich bereit erklärt hat, eine Nachschulung an 10 Tagen unter Aufsicht des Direktoriums zu absolvieren.

Der in „GaloppOnline“ veröffentlichte Bericht betreffend dieser Verhandlung gibt somit den Verhandlungsverlauf und das Ergebnis in wesentlichen Teilen unrichtig wieder.
 

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