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Wichtige Terminsache - Unbedingt beachten !!

Fristgerechte Identifizierung

Köln 29. August 2016

Gemäß den ab 2016 gültigen Bestimmungen der Zuchtbuchordnung müssen alle Fohlen spätestens bis zum 31. August des Geburtsjahres vor Ort identifiziert und mit einem Transponder gekennzeichnet werden. Bei Fristüberschreitung wird eine Säumnisgebühr fällig.

Darüber hinaus unterliegen die Pferde erheblichen Einschränkungen bei der späteren Nutzung als Rennpferd (siehe RO Nr. 57). Für alle ab 2016 in Deutschland geborenen und nicht fristgerecht identifizierten Pferde gilt: Sie sind für einen Zeitraum von 14 Monaten nicht für Rennen in Deutschland zugelassen. Eine Rennteilnahme vor dem 31. August des Dreijährigenalters ist grundsätzlich nicht möglich.

Abweichend davon kann ein nicht fristgerecht identifiziertes Pferd vor Ablauf der 14-monatigen Sperrfrist und vor dem 31. August des Dreijährigenalters an Rennen in Deutschland teilnehmen, wenn dem Pferd auf Kosten des aktuellen Besitzers nach den Vorgaben des Direktoriums eine Haarprobe entnommen wurde und die Analyse keinen Hinweis auf unerlaubte Mittel erbracht hat.


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