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Bundesländer können ergänzende Regelungen treffen

Bundestag beschließt Änderungen im Rennwett- und Lotteriegesetz:

Köln 29. Juni 2012

Aus der aktuellen Pressemitteilung des Bundestages:"Besteuerung von Sportwetten: Bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 28. Juni dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Besteuerung von Sportwetten (17/8494) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/10112, 17/10168) zugestimmt. Sämtliche Sportwetten in- und ausländischer Wettanbieter in Deutschland werden damit steuerpflichtig.

Aus der aktuellen Pressemitteilung des Bundestages:"Besteuerung von Sportwetten: Bei Enthaltung der Linksfraktion und der Grünen hat der Bundestag am 28. Juni dem Gesetzentwurf des Bundesrates zur Besteuerung von Sportwetten (17/8494) in der vom Finanzausschuss geänderten Fassung (17/10112, 17/10168) zugestimmt. Sämtliche Sportwetten in- und ausländischer Wettanbieter in Deutschland werden damit steuerpflichtig.

Die Bundesländer können ergänzende Regelungen zu Pferdewetten treffen. Durch geeignete Rahmenbedingungen für Pferdewetten soll die Pferdezucht gefördert werden. Mit dem Gesetz wird ein System der Rückerstattung der Rennwett- und Lotteriegesetzteuer (auch Totalisatorsteuer genannt) geschaffen, in dem Buchmacherwetten auf inländische Pferderennen gleichwertig berücksichtigt werden. Die Totalisatorsteuer-Rückerstattung zur Finanzierung inländischer Pferderennen wird auf jene Steueraufkommen beschränkt, die mit Wetten auf Pferderennen in Deutschland zustande gekommen sind." Für das Direktorium betont Andreas Tiedtke, geschäftsführendes Vorstandsmitglied: " Wichtig war der Erhalt der Rennwettsteuerrückerstattung. Hier gibt es nun einen Entwurf, der in Abstimmung mit der EU dieses wichtige Instrument zur Finanzierung sicherstellt. Dies war eine unserer Hauptforderungen. Je nach Verhandlungen und der Ausgestaltung kommen zusätzliche Einnahmen aus der Steuer der Buchmacher auf deutsche Rennen hinzu. Nicht gelöst sind die verfassungsrechtlichen Probleme und viele Fragen im Umgang mit der Wettvermittlung in ausländische Totalisatoren. Hier bedarf es in den nächsten Wochen noch vieler Feinjustierungen. Soweit man es heute kommentieren kann, ist der Worst Case vermieden worden, aber einige wichtige Fragen sind noch offen.". Der Finanzausschuss hat eine Übergangsregelung abgelehnt, in einer Protokollerklärung aber die Länder entsprechend aufgefordert, ggf. Billigkeitsregelungen anzuwenden. Die Texte finden sich im Wortlaut unter: hier!

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