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DVR-Stellungnahme zum Entwurf der Ministerpräsidenten für den Glücksspielstaatsvertrag

Keine Entwarnung für den Galopprennsport

Köln 12. April 2011

Der Entwurf der Ministerpräsidenten zum Glücksspielstaatsvertrag vom 6.4.2011 hat alle Befürchtungen von Albrecht Woeste, Präsident des Direktoriums für Vollblutzucht und Rennen e.V. (DVR) in Hinsicht auf die Betroffenheit von Pferdewette und Vollblutzucht bestätigt.

„Opfer aus Versehen“



Die Landwirtschaftsministerien in Deutschland haben immer bekräftigt, den Finanzierungsmechanismus der Leistungsprüfungen in der Vollblutzucht und damit Galopprennen auf 40 Rennbahnen in Deutschland, unangetastet zu lassen. Der vorliegende Entwurf, der eine Änderung des Bundesrechts zu Gunsten der Länder durch eine Öffnungsklausel vorsieht, beinhaltet die konkrete Gefahr, dass die Finanzierung über die Rennwett- und Lotteriesteuer und deren Rückverfügung nicht mehr möglich sein wird. Eine Änderung der seit 1922 beanstandungsfreien Rechtsgrundlage könnte unter EU-Recht beanstandet werden. Der Vertrieb der Pferdewette bedarf eines funktionierenden Netzes von Außenwettannahmestellen des Tochterunternehmens der Rennvereine, German Tote GmbH & Co KG, deren Erträge zu 100% in die Finanzierung der Rennen fließen, als auch des Vertriebsnetzes der Buchmacher und des Internets. Alle drei Säulen des Vertriebes sind in ihrem Bestand existenziell gefährdet, wenn die geplanten Restriktionen umgesetzt werden.Albrecht Woeste hierzu: “Wenn der Auftrag aus dem Tierzuchtgesetz noch ernst gemeint ist, ist die Politik jetzt gefordert, alles zu unternehmen, was einerseits die Ziele des Staatsvertrages nicht gefährdet, andererseits, die Zucht, die Arbeitsplätze und das damit verbundene Kulturgut nicht zu zerstören.“

Pferdewette ist nicht Sportwette



Das Bundesverwaltungsgericht hatte noch im November 2010 über die Pferdewette entschieden, "dass, das Suchtpotential deutlich geringer ist als im stark expandierenden Bereich sonstiger Sportwetten mit festen Gewinnquoten". (BVerwG Urteil vom 24.11.2011 8 C 13.09). In einem anderen Urteil vom gleichen Tag heißt es, "dass es sich bei der Pferdesportwette und sonstigen Glücksspielen um ungleiche Regelungsgruppen im Sinne des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes des Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz handelt“ (BVerwG Urteil vom 24.10.2011 8 Z 15.09).Andreas Tiedtke, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des DVR hierzu: „Es ist unverständlich, dass man die Sportwette liberalisiert und die Pferdewette neuen Restriktionen unterwirft, obwohl die Sportwette deutlich höher suchtgefährdend ist als die Pferdewette.“

Appell an die Politik



„Juristisch gäbe es viele Ansatzpunkte, die jetzt geplante Regelung in Frage zu stellen“, so Tiedtke weiter. Albrecht Woeste „Wir wollen nicht auf den Prozessweg warten, da dieses weder für die Vollblut-Zucht noch für die Rennveranstalter eine Rechtssicherheit gibt. Wir appellieren an die Politik, die juristischen Argumente des Galopprennsports anzuhören, zu würdigen und entsprechend zu handeln.“ Noch ist dazu Zeit, da die endgültige Fassung des Glücksspielstaatsvertrages Anfang Juni verabschiedet werden muss. Eine Öffnung des Rennwett- und Lotteriegesetzes und eine Neuregelung der Pferdewette sind nicht notwendig und weder von der Sache, noch rechtlich geboten.“Erste Kollateralschäden gibt es schon, da in Verhandlungen mit Sponsoren und TV-Sendern, aber auch von Seiten der Züchter bange Fragen bzgl. der Zukunft von Galopprennen in Deutschland gestellt werden. Hier betont das DVR, dass sich für die Jahre 2011 und 2012 kaum etwas ändern wird, da eine Übergangsfrist im Staatsvertragsentwurf geplant ist. Das Direktorium plant, alle unter dem Begriff „German Racing“ geplanten Maßnahmen zur Förderung des Galopprennsports weiterhin umzusetzen.

DVR und Rennvereine sind gemeinnützig



Das Direktorium ist eine gemeinnützige Einrichtung. Es überwacht die Aufzucht der Vollblüter, auch unter Tierschutz-Gesichtspunkten. Es führt ein lückenloses Gestütsbuch, das den Stammbaum jedes Rennpferdes in Deutschland bis ins 18. Jahrhundert zurückverfolgen lässt. Zur Gewährleistung des Zuchtzieles (Gesundheit und Schnelligkeit) werden die Leistungsprüfungen (Galopprennen) unter strengen Doping- und Anti-Manipulationsbestimmungen durchgeführt. Dabei arbeitet das Direktorium eng mit den 40 gemeinnützigen Rennvereinen in Deutschland zusammen. Die Erträge aus der Pferdewette fließen in Rennpreise, Züchterprämien und diesen dem Erhalt der oftmals denkmalgeschützten Anlagen der Rennbahnen. Diese gemeinnützige Struktur und der Zufluss der Erträge aus dem Vertrieb in Diesen unterscheiden den deutschen Galopprennsport wesentlich vom deutschen Trabrennsport, der sich zur Thematik "Glücksspiel-Staatsvertrag" anders positioniert hat. Weite Teile des Trabrennsports in Deutschland werden von einem privatwirtschaftlichen Unternehmen namens "Winrace", das sich im Besitz der Hamburger Familie Herz befindet, vermarktet.

Fakten zum Galopprennsport:


Rennbahnen in Bad Doberan, Bad Harzburg, Berlin-Hoppegarten, Baden-Baden (Iffezheim), Bremen, Dortmund, Dresden, Düsseldorf, Frankfurt, Halle, Hamburg, Hannover, Krefeld, Köln, Leipzig, Magdeburg, Mannheim, Mülheim, München, Neuss, Saarbrücken und weiteren 20 Standorten.3.150 Arbeitsplätze (zum Teil für Geringqualifizierte) werden durch den Rennsport gesichert.Nach dem Tierzuchtgesetz ist die Vollblutzucht eine staatliche Aufgabe, die u.a. an das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V. delegiert ist. Es führt das Zuchtbuch und zusammen mit 40 gemeinnützigen Rennvereinen Leistungsprüfungen (Rennen) durch. Die Rennvereine veranstalten im Totalisatorprinzip Wetten. Die Erträge daraus fließen ausschließlich dem gemeinnützigen Zweck zu.1 Million Besucher besuchen pro Jahr über 180 Rennveranstaltungen mit Leistungsprüfungen in der Vollblutzucht. Das Direktorium für Vollblutzucht und Rennen e.V. (DVR) ist die anerkannt Züchtervereinigung im Bereich Vollblutzucht, überwacht den Wettbetrieb auf den deutschen Galopprennbahnen und entwickelt die Vollblutzucht im Rahmen der Ziele des Tierzuchtgesetzes und der Landespferdezucht. Präsident ist der ehemalige Henkel KgaA Aufsichtsratsvorsitzende Albrecht Woeste, Vizepräsidenten sind der Einrichtungsunternehmer und Vollblutzüchter Manfred Ostermann aus Witten und der Neusser Rechtsanwalt Jan-Anthony Vogel.

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