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Galopprennen weiterhin erlaubt

NRW-Coronaschutzverordnung ab 11. Januar 2021

11. Januar 2021

Laut der ab dem heutigen 11. Januar geltenden Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bleiben Galopprennen im aktuell durchgeführten Rahmen weiterhin zulässig.

Konkret heißt es in § 9, Absatz 3 der unten vollständig verlinkten Verordnung:

„Wettbewerbe in Profiligen, Wettbewerbe im Berufsreitsport und Pferderennen sowie andere
berufsmäßige Sportausübung sind zulässig, soweit die Vereine beziehungsweise die Lizenzspielerabteilungen
der Vereine sich neben der Erfüllung ihrer arbeitsschutzrechtlichen
Hygiene- und Schutzpflichten auch verantwortlich für die Reduzierung von Infektionsrisiken
im Sinne des Infektionsschutzgesetzes zeigen und die für die Ausrichtung der Wettbewerbe
verantwortlichen Stellen den nach § 17 Absatz 1 zuständigen Behörden vor Durchführung der
Wettbewerbe geeignete Infektionsschutzkonzepte vorlegen. Zuschauer dürfen bei den Wettbewerben
nicht zugelassen werden.“

Link zur ab dem 11. Januar geltenden Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen: hier klicken

Deutscher Galopp wird die weitere Entwicklung in den einzelnen Bundesländern beobachten und anlassbezogen informieren.

Deutscher Galopp

Die neue Marke Deutscher Galopp (ehemals GERMAN RACING) bildet die große Dachmarke, unter der spannende Pferderennen und stimmungsvolle Veranstaltungen auf den deutschen Rennbahnen stattfinden. Gleichzeitig fungiert die Marke als Oberbegriff für den Galopprennsport in Deutschland.

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