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Aktualisierte Informationen zum Thema Coronavirus

6. März 2020

Liebe Kolleginnen und Kollegen im Rennsport, wie in unserer letzten Nachricht zum Thema Coronavirus angekündigt, melden wir uns mit aktualisierten Informationen. Zunächst senden wir Ihnen die nach der Sitzung des Krisenstabs der Bundesregierung verabschiedeten „Prinzipien zur Risikobewertung von Großveranstaltungen“ zur Information; s. u.

Aktuell sind die Rennveranstaltungen nicht eingeschränkt. Dies gilt - von Ausnahmen, wie der Leipziger Buchmesse, bei denen sich der Veranstalter zu Absage oder zur Verschiebung entschlossen hat, abgesehen - grundsätzlich auch für andere Großveranstaltungen. So finden aktuell die Spiele der Fußball-Bundesliga und solche des DFB-Pokals ohne Einschränkungen vor Publikum statt.
Natürlich kann sich dies ändern, je nach der weiteren Ausbreitung des Virus auch kurzfristig. Über eventuelle Durchführungsverbote bzw. andere notwendige Maßnahmen entscheiden die zuständigen Behörden (die sog. Risikobehörden).
Grundlage staatlichen Handelns ist das Infektionsschutzgesetz (§§ 16, 28 IfSG). Danach trifft die zuständige Behörde die notwendigen Maßnahmen zur Abwendung der dem Einzelnen oder der Allgemeinheit drohenden Gefahren, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist. Die zuständige Behörde kann insbesondere Veranstaltungen oder sonstige Ansammlungen einer größeren Anzahl von Menschen beschränken oder verbieten.
Diese Behörde ist das für Sie zuständige Gesundheitsamt vor Ort.
Es ist deshalb für diejenigen unter Ihnen, die in den nächsten Wochen Rennveranstaltungen (oder sonstigen Veranstaltungen auf Ihrem Rennbahngelände) planen, ratsam, zügig einen verlässlichen und vertrauensvollen Gesprächsfaden mit dem örtlichen Gesundheitsamt aufzubauen. Dabei sollten Sie auch vereinbaren, wie bei Bedarf auch sehr kurzfristig eine verbindliche Kommunikation stattfinden soll. Nur das Gesundheitsamt ist für die Maßnahmen (behördlichen Anordnungen und/oder Verfügungen) zuständig. Diese Maßnahmen müssen natürlich verhältnismäßig sein. Das bedeutet zum Beispiel, dass Indoorveranstaltungen anders zu bewerten sind als Veranstaltungen unter freiem Himmel. Veranstaltungen, bei denen die Menschen auf engem Raum zusammenkommen (Theateraufführungen, Konzerte) sind anders zu bewerten als unsere Rennveranstaltungen auf größerem Gelände.
In diesem Sinne führt zum Beispiel das Gesundheitsamt der Stadt Köln Folgendes aus: „Als Präventivmaßnahme hat der Krisenstab die Entwicklung einer Handlungs- und Checkliste zur Gesundheitsrisikoabschätzung von größeren Veranstaltungen in Köln in Auftrag gegeben. Sie soll den Veranstalterinnen und Veranstaltern zur Einordnung ihrer Risikobewertung zur Ver-fügung gestellt werden. Derzeit sieht der Krisenstab keine medizinische Notwendigkeit, zum Beispiel pauschal Kulturveranstaltungen abzusagen.“
Bei der Bewertung des behördlichen Handelns ist – dies ist sehr wichtig festzuhalten – zu unterscheiden zwischen bloßen Empfehlungen, die rechtlich unverbindlich sind und Anordnung-gen oder Verfügungen, zum Beispiel ein Durchführungsverbot, die zu befolgen sind. Bisher sind uns tatsächliche Durchführungsverbote nicht bekannt.
Sollten Sie von den zuständigen Behörden Informationen über eventuelle Verfügungen von Verboten oder Einschränkungen der Durchführung Ihrer Veranstaltung erhalten, bitten wir Sie sehr herzlich um unmittelbare Nachricht und Überlassung etwaigen Schriftverkehrs. Wir möchten Sie dann von hier aus gerne unterstützen und ggf. hier vorliegende Informationen für Ihre Bewertungen und Entscheidungen vor Ort fruchtbar machen.
Natürlich beobachten wir die aktuellen Entwicklungen und informieren Sie entsprechend.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Frank Becker, Rüdiger Schmanns und Jan Pommer

Empfehlungen des Robert Koch Instituts (RKI) zur Bewertung von Großveranstaltungen

Allgemeine Prinzipien der Risikoeinschätzung und Handlungsempfehlung für Großveranstaltungen
Massenveranstaltungen können dazu beitragen, das Virus schneller zu verbreiten. Daher kann je nach Einzelfall das Absagen, Verschieben oder die Umorganisation von Massenveranstaltungen gerechtfertigt sein, um der vorrangigen Gesundheitssicherheit der Bevölkerung Rechnung zu tragen.

Übertragungswege SARS-CoV-2
Durch den vorherrschenden Übertragungsweg von SARS-CoV-2 (Tröpfchen) z.B. durch Husten, Nie-sen oder teils mild erkrankte oder auch asymptomatisch infizierte Personen kann es zu Übertragungen von Mensch-zu-Mensch kommen. Auch Übertragungen durch Schmierinfektionen sind beschrieben, betreffen allerdings nur einen kleinen Teil der Fälle. Übertragungen kommen im privaten und beruflichen Umfeld, aber auch bei größeren Veranstaltungen vor. Größere Ausbrüche wurden in Zusammenhang mit Konferenzen (Singapur), Reisegruppen, Gottesdiensten (Südkorea) oder auch Karnevalsveranstaltungen (Deutschland) beschrieben. Auf Messen, Kongressen oder größeren Veranstaltungen kann es unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen.
Die Risiken sind nicht bei allen Veranstaltungen gleich groß, daher sollten die jeweils Verantwortlichen in einem vorstrukturierten Risikomanagementprozess eine sorgfältige Abwägung der konkreten Maßnahmen treffen. Hierbei können die folgenden Kriterien mit einbezogen werden:

Faktoren, die Übertragungen SARS-CoV-2 begünstigen
Das Risiko von großen und oder schwer verlaufenden COVID-19 Ausbrüchen nach einer Übertragung von SARS-CoV-2 bei einer Veranstaltung hängt von der Zusammensetzung der Teilnehmer, Art und Typ der Veranstaltung sowie Möglichkeiten der Kontrolle im Falle eines Ausbruches zusammen.
Ein höheres Risiko kann basierend auf folgenden Kriterien angenommen werden bei:

1. Eher risikogeneigter Zusammensetzung der Teilnehmer
• Kommt eine größere Anzahl von Menschen zusammen, hohe Dichte?
• Nehmen Menschen aus Regionen mit gehäuftem Auftreten von COVID-19-Fällen teil?
• Nehmen Menschen aus anderen bekannten Risikogebieten teil?
• Nehmen Menschen mit akuten respiratorischen Symptomen teil?
• Nehmen ältere Menschen bzw. Menschen mit Grunderkrankungen teil?

2. Eher risikogeneigter Art der Veranstaltung
• Hohe Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten?
• Enge Interaktion zwischen den Teilnehmenden (z.B. Tanzen)?
• Lange Dauer der Veranstaltungen?
• Keine zentrale Registrierung der Teilnehmenden

3. Eher risikogeneigter Ort der Veranstaltung und Durchführung
• Sind bereits Infektionen in der Region der Veranstaltung aufgetreten?
• Gegebenheiten der Örtlichkeit: Indoor-Veranstaltungen, begrenzte Räumlichkeiten, schlechte Belüftung der Räume ?
• Begrenzte Möglichkeiten/ Angebote zur ausreichenden Desinfektion von Teilnehmern?
• Bereitschaft des Veranstalters zur Kooperation und Umsetzung von Maßnahmen.

Hinweise zur operativen Umsetzung
Eine enge Abstimmung zwischen Veranstaltern und Gesundheitsbehörden vorort ist nötig in der Planungsphase, Phase der Durchführung der Veranstaltung und Phase nach der Veranstaltung, u.a. mit Teilen der Erreichbarkeitsdaten (24/7) und Etablierung von Kommunikationskanälen.

Mögliche Maßnahmen
Die Zuständigkeit zur Veranlassung von Maßnahmen für Veranstaltungen obliegt den Veranstaltern sowie den lokalen Behörden vor Ort. Grundsätzlich ist möglich, die Veranstaltung durchzuführen, unter Auflagen zu erlauben, das Format anzupassen, aber auch die Verschiebung oder Streichung der Veranstaltung sind möglich.

Folgende Maßnahmen könnten getroffen werden, um das Risiko einer Übertragung und großer bzw. schwerer Folgeausbrüche zu verringern:
• Eine dem Infektionsrisiko angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes
• Aktive Information der Teilnehmer und Teilnehmerinnen über allgemeine Maßnahmen des Infektionsschutzes wie Händehygiene, Abstand halten oder Husten- und Schnupfenhygiene
• Teilnehmerzahl begrenzen bzw. reduzieren
• Ausschluss von Personen mit akuten respiratorischen Symptomen
• Eingangsscreening auf Risikoexposition und/oder Symptome
• Auf enge Interaktion der Teilnehmenden verzichten
• Veranstaltung verschieben oder je nach weiterer Entwicklung absagen.

Auf Messen, Kongressen oder größeren Veranstaltungen ist Möglichkeit der Rückverfolgbarkeit von Kontaktpersonen extrem schwierig und es kann unter ungünstigen Bedingungen zu einer Übertragung auf viele Personen kommen. In die Abwägung sollte daher mit einbezogen werden, ob Schwierigkeit der schnellen Kontaktpersonenermittlung im Falle eines Ausbruchs zu erwarten sind.


Deutscher Galopp

Die neue Marke Deutscher Galopp (ehemals GERMAN RACING) bildet die große Dachmarke, unter der spannende Pferderennen und stimmungsvolle Veranstaltungen auf den deutschen Rennbahnen stattfinden. Gleichzeitig fungiert die Marke als Oberbegriff für den Galopprennsport in Deutschland.

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