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Sicherstellung der Versorgung von Pferden in Nordrhein-Westfalen unter den Maßgaben zur Eindämmung der Coronainfektionen

Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen

19. März 2020

Leitfaden für alle pferdehaltenden Betriebe mit Publikumsverkehr: Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen und die Bundesregierung haben zur Eindämmung des Coronavirus Maßnahmen ergriffen, die mit einer deutlichen Einschränkung der individuellen Bewegungsfreiheit verknüpft sind. Ziel ist die massive Verringerung sozialer Kontakte, um die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Die Regelungen sind verbindlich. Sie führen zu einer Einstellung des sportlichen Regelbetriebs in Vereinen und Betrieben / Reitschulen.

Pferdesportvereine, Pferdebetriebe und Pferdehalter haben unter der Maßgabe des Tierschutzes die Aufgabe, dennoch die Versorgung der Pferde im Rahmen der Grundbedürfnisse einschließlich der Bewegung sicherzustellen. Dabei sind die Belange des Infektionsschutzes zwingend zu berücksichtigen.

Der vorliegende Leitfaden klärt dazu wesentliche Fragen. Mit Blick auf die Erlasslage in Nordrhein-Westfalen und die bundesweit geltenden Einschränkungen verdeutlicht er die veränderten Rahmenbedingungen. Er zeigt auf, wie eine konsequent an die Situation angepasste Organisation aller Abläufe in der Pferdebetreuung zu gestalten ist, damit die vom Robert-Koch-Institut formulierten Anforderungen an den Infektionsschutz gewahrt werden.

Ausgangslage (Stand:16.3.2020)
Auszug aktueller Regelungen, die sich auf die Pferdehaltung und- versorgung auswirken:
* Zusammenkünfte in Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020 sind einzustellen (MAGS NRW, 15.3.2020))

* Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen ist zu schließen.

* Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sind zu verbieten (Bundesregierung, 16.3.2020)
* Aktuelle Informationen des Landes NRW zum Thema Corona können unter https://www.land.nrw/corona abgerufen werden.


Anforderungen des Infektionsschutzes
Informationen zum Schutz vor dem Coronavirus SARS CoV2 stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf der Internetseite www.infektionsschutz.de bereit.
Dieser Leitfaden überträgt die dort empfohlenen Maßnahmen in das Umfeld der Pferdesportanlage und den Alltag der notwendigen Pferdeversorgung.

Wichtige Aspekte sind:
* Information aller Beteiligten
* Aufstellen und Einhaltung verbindlicher Regeln
* Beschränkung der sozialen Kontakte auf das unverzichtbar Notwendige
* Betretungsverbot bei Symptomen einer Erkrankung der Atemwege
* Abstandhalten und Verzicht auf Berührung/Händeschütteln
* Händehygiene
* Husten- und Niesregeln


Anforderungen des Tierschutzes
Das Deutsche Tierschutzgesetz definiert, dass jedes Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden muss. Zudem darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass dem Tier dadurch Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Sichergestellt sein muss daher:
* Pferdegerechte Fütterung
* Pflege der Boxen (Ausmisten und Einstreuen, Kontrolle der Tröge und Tränken)
*  Tägliche Tierkontrolle (Ist das Pferd gesund? Liegen Verletzungen vor?)
* Tägliche mehrstündige Bewegung (kontrollierte und freie Bewegung ). Es muss fachlich geprüft werden, ob und in welchem Umfang die kontrollierte Bewegung durch Personen reduziert werden kann und in wie weit z.B. der alleinige Weidegang, die Bewegungsanlage oder der Gang auf das Paddock ausreichend ist.
* Notwendige tierärztliche Versorgung
* Ggf. notwendige Versorgung durch den Schmied


Maßgaben für die Umsetzung

1. Organisatorische Aspekte


Benennung einer verantwortlichen Person
Für die Umsetzung und Einhaltung der notwendigen Regeln bedarf es einer verantwortlichen Leitung. In Pensionsbetrieben und Reitschulen ist das in der Regel der Betriebsleiter. Bei Vereinen liegt die Verantwortung in den Händen des Vorstandes. Bei Bedarf kann die Aufgabe an geeignete Personen delegiert werden.

Information und Kommunikation
Es ist zwingend erforderlich, dass alle Beteiligten einen guten Kenntnisstand zum Infektionsschutz besitzen und die aufgestellten Verhaltensregeln eingehalten werden. Eine Missachtung der Regeln muss unterbunden werden. Personen mit akuten respiratorischen Symptomen oder Fieber haben keinen Zutritt!
Für die Kommunikation eignen sich Aushänge, Internet, Messenger, E-Mail-Verteiler und andere digitale Formate sowie Einzelgespräche der Leitung. Gruppenzusammenkünfte sind aus Infektionsschutzgründen hierzu nicht geeignet.

Begrenzung und Festlegung von Anwesenheitszeiten
Ausschließlich die für die Versorgung und Bewegung der Pferde notwendigen Personen haben Zutritt. Die Anwesenheitszeit wird auf das notwendige Minimum reduziert. Hierbei ist von maximal 2 Stunden pro Pferd und Tag auszugehen. Dabei ist nur eine Person je Pferd erforderlich. Bei Minderjährigen ist zu prüfen ob aus Gründen der Aufsichtspflicht eine unmittelbare Beaufsichtigung durch eine erwachsene Person notwendig ist. Sollte dies der Fall sein, so ist zu prüfen, ob die Pferdepflege nicht durch eine andere Person allein vorgenommen werden kann. Bei Bedarf wird ein Anwesenheitsplan erstellt, der die Anwesenheitszeiten festlegt. So kann sichergestellt werden, dass nur so viele Personen gleichzeitig anwesend sind, wie es mit gutem Infektionsschutz vereinbar ist. Die entsprechende Einordnung durch die verantwortliche Person muss vor Ort und in Abhängigkeit mit der jeweiligen Infrastruktur erfolgen.

Nachvollziehbarkeit und Dokumentation der Anwesenheit
Damit im Falle einer Infektion mit dem Coronavirus die sozialen Kontakte nachvollzogen werden können, sollen die beteiligten Personen diese dokumentieren. Das kann vor Ort durch Listen oder individuell durch alle Personen erfolgen.

Anwesenheit von Tierarzt, Schmied und Dienstleistern
Wenn eine Versorgung durch den Tierarzt oder Schmied erforderlich ist, erfolgt dies in Absprache mit der verantwortlichen Leitung (Ausnahme: akute Erkrankung und Notfallversorgung). Die Anwesenheit weiterer Dienstleister (z.B. Sattler, Physiotherapeuten etc.) muss ebenfalls mit der Leitung abgesprochen werden. Es ist abzuwägen, ob eine Dienstleistung nicht auch zu einem späteren Zeitpunkt erbracht werden kann.

Mitarbeiter des Betriebs
Sofern ein Betrieb auf Grund seiner Größe über eine entsprechende Anzahl Mitarbeiter verfügt, empfiehlt sich die Arbeit in einem strikten Schichtsystem. Im Falle von Infektionen mit dem Coronavirus kann dies dazu beitragen, dass nicht alle Mitarbeiter unter Quarantäne gestellt werden.

Vertretungsregelungen

Im Fall von Erkrankungen oder notwendiger Quarantäne muss die Versorgung des Pferdes sichergestellt sein. Der verantwortlichen Leitung wird empfohlen, von allen Pferdebesitzern eine entsprechende Vertretungsregelung einzuholen.

Möglichkeit für die Händehygiene
Verein oder Betrieb müssen sicherstellen, dass die Anforderungen an die Händehygiene erfüllt werden können. Waschbecken, Seife und (Papier-)Handtücher müssen stets zur Verfügung stehen.

Schließung von Reiterstübchen und Sozialräumen
Das Betretungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die notwendige Versorgung der Pferde. Gesellige und soziale Kontakte sind darüber hinaus nicht möglich. Die entsprechenden Räumlichkeiten (z.B. Reiterstübchen) sind zu schließen. Sämtliches soziales Beisammensein ist zu unterbinden.


2. Verhaltensregeln für die betreuenden Personen der Pferde

Einhalten aller Maßgaben zum Infektionsschutz
Jede Person verpflichtet sich ausdrücklich zur Einhaltung aller aufgestellten Regeln. Nur unter dieser Maßgabe kann die zuverlässige Versorgung der Pferde sichergestellt werden. Der Vorsorgegedanke gilt ausdrücklich auch dem Infektionsschutz der Betriebsmitarbeiter.

Reduzierung der Anwesenheitszeit und Eigenverantwortung
Auch wenn es schwerfällt: Jede Person verpflichtet sich dazu, die eigene Anwesenheitszeit auf die angemessene Versorgung des Pferdes zu reduzieren. Ziel ist nicht die Ausübung des Sports oder die Freizeitgestaltung. Maßgeblich ist der Schutz der Menschen vor einer Coronainfektion. Daher sind sämtliche Maßnahmen so auszurichten, dass der basale Anspruch des Tierschutzes erfüllt wird. Darüber hinausgehende Aktivitäten müssen unterbleiben. Die Aufrechterhaltung und Sicherstellung der Pferdeversorgung hängt maßgeblich von der Eigenverantwortung aller Beteiligten ab.

Keine Begrüßungsrituale
Auf gängige Begrüßungsrituale wie Händedruck oder Umarmungen ist ausdrücklich zu verzichten.

Händehygiene
Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen, um die Hände gründlich zu waschen und ggf. zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug, Besen, Schubkarren etc. angefasst werden. Vor dem Verlassen der Anlage ist ebenfalls eine gründliche Händehygiene durchzuführen. Generell ist das zusätzliche permanente Tragen der Reithandschuhe oder anderer Handschuhe sinnvoll.

Abstandregeln
Ein Mindestabstand von 1 bis 2 m zu anderen Personen im Stall ist bei jeglichen Tätigkeiten rund um die Betreuung der Pferde einzuhalten. Beengte Räumlichkeiten wie beispielsweise Sattelkammern werden einzeln betreten. Die Abstandsregeln sind auch bei der Pferdevor- und -nachbereitung und bei dem Passieren auf der Stallgasse einzuhalten.

Anzahl der Pferde in der Halle und auf dem Platz
Die Anzahl der Pferde, die sich gleichzeitig in der Halle oder auf dem Platz befinden, ist zu begrenzen.
Orientierung bietet die Formel: 200 Quadratmeter je Pferd (das entspricht vier Pferden auf einer Fläche von 20x40m).


Informationsquellen
Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziale in Nordrhein-Westfalen
www.mags.nrw


Robert-Koch-Institut
www.rki.nrw


Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
www.bzfga.de
www.infektionsschutz.de


Pferdesportverband Westfalen
www.pferdesport-westfalen.de

Pferdesportverband Rheinland
www.psvr.de


Deutsche Reiterliche Vereinigung
www.pferd-aktuell.de

Deutscher Galopp

Die neue Marke Deutscher Galopp (ehemals GERMAN RACING) bildet die große Dachmarke, unter der spannende Pferderennen und stimmungsvolle Veranstaltungen auf den deutschen Rennbahnen stattfinden. Gleichzeitig fungiert die Marke als Oberbegriff für den Galopprennsport in Deutschland.

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